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Nun doch gesetzliche Regelungen gegen Korruption?

Berlin. Nun doch – das Bundesgesundheitsministerium plant Gesetzesänderungen, um besser gegen Korruption von Ärzten vorgehen zu können. Die neuen Regelungen sollen an das geplante Krebsregistergesetz „angehängt" werden, das der Bundestag demnächst beschließen wird. Per Gesetz soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft verpflichtet werden, bis Ende April ihre Beratungs- und Formulierungshilfe für Verträge, die Krankenhäuser mit leitenden Ärzten abschließen, zu überarbeiten. Außerdem sollen die Krankenhäuser in den Qualitätsberichten erklären, ob sie sich an diese Empfehlungen der DKG halten. Wenn die DKG die Empfehlungen bis zum angegebenen Termin nicht überarbeitet und übergeben hat, sollen sämtliche Kliniken leistungsbezogene Zielvereinbarungen verpflichtend veröffentlichen. Gibt es die überarbeiteten Empfehlungen, aber ein Krankenhaus ignoriert sie, soll es im Qualitätsbericht öffentlich machen, für welche Art von Operationen Bonuszahlungen an Ärzte erfolgen.





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