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Brilon, 24.4.07 - Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V. (IVKK) empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen den Finanzierungsbeitrag für Krankenhäuser im Gesundheitsreformgesetz zu klagen. Einen entsprechenden Beschluß fasste der Verband im Rahmen der Hauptversammlung in Brilon. Vorsitzender des Verbandes, der sich als Sprachrohr für die rund 700 kommunalen Kliniken in Deutschland versteht, bleibt für zwei weitere Jahre Dr. Hansjörg Hermes (Osnabrück).

Nach dem zum 1.4. in Kraft getretenen Wettbewerbssteigerungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent auf die Patientenrechnung an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Wie IVKK-Vorsitzender Dr. Hansjörg Hermes mitteilte, sei ein daraus resultierender dreistelliger Millionenbetrag nur durch weitere Einschränkungen für die Mitarbeiter zu realisieren. "Das ist unzumutbar, weil die Beschäftigten in öffentlichen Kliniken nicht für Defizite im deutschen Gesundheitssystem verantwortlich zu machen sind," so Hermes. "Das ist ein Tabubruch, gegen den wir uns im Interesse von Mitarbeitern und Patienten mit den Klagen wehren werden."

Einstimmig bestätigten die Mitglieder, die bundesweit rund 20.000 Klinikbetten und 40.000 Mitarbeiter vertreten, den Osnabrücker Klinikchef Dr. Hansjörg Hermes, als Vorsitzenden. Stellvertreter bleibt auch zukünftig Wilhelm Kahle (Potsdam). Kassierer ist Till Frohne (Cottbus). Zu Beisitzern gewählt wurden Wilken Köster (Wolfsburg) und Bernd Schulte (Brilon).

Für Rückfragen der Redaktion:
Dr. Uwe Alschner
elfnullelf® Strategie und politische Kommunikation
Inhaber
mobil: +49.163.8822150

 

Kliniken nicht in erster Linie profitorientiert, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet - Ausgleichszahlungen grundsätzlich zulässig

Berlin/Cottbus, 11.7.07 - Als "weise und zukunftsgerichtet" hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V. (IVKK) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gegen die Klage des Privatklinikbetreibers Asklepios begrüsst (AZ EuGH T 167/04). Die Richter wiesen einen Antrag der Klinikkette ab, der staatliche Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft grundsätzlich als "unzulässige Beihilfen" verbieten lassen wollte. "Mit dieser Entscheidung steht fest, dass öffentliche Kliniken besondere Lasten wie u.a. die Notfallversorgung rund um die Uhr zu tragen haben, die nicht wirtschaftlich rentabel zu führen sind," erklärte der IVKK-Vorsitzende Dr. Hansjörg Hermes. Es sei nun höchstrichterlich festgestellt worden, dass Krankenhäuser keine profitorientierten Wirtschaftsbetriebe seien, sondern dem Gemeinwohlverpflichtete Zweckbetriebe, die wirtschaftlich effizient geführt werden müssten. "Ich hoffe, dass dies auch mässigend auf die vielerorts herrschende Privatisierungs-Euphorie wirkt", so Hermes. Entscheidend sei nicht die private Trägerschaft, sondern Fachkompetenz im Management und geeignete Rahmenbedingungen. Hier seien im Tarif- und Sozialrecht eher öffentliche Träger gegenüber privaten benachteiligt.

Interessenverband kommunaler Kliniken fordert Nachbesserung der Reform - Gesetz verhindert fairen Wettbewerb der Krankenhäuser führt zu einem Abfluss von KV-Beiträgen an internationale Investoren - Ausrichtung des Gesundheitswesens auf Interessen aller Bezugsgruppen statt Shareholder-Value-Prinzip.

„Die Argumentation des Marburger Bundes ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Berufsverband der Ärzte im Krankenhaus spielt beim Thema Streik mit dem Feuer." Mit diesen Worten fasste Wolfgang Tissen, Vorsitzender des erst im Juni gegründeten Interessenverbandes der Kommunalen Krankenhäuser (IVKK) die Ansicht seiner Kollegen zusammen. Die Mitglieder des IVKK waren in der letzten Woche zu ihrer ersten Versammlung in Berlin zusammen gekommen. Insgesamt gehören dem Verband derzeit 15 kommunale Krankenhäuser in Deutschland an. Viele Kliniken haben in den letzten Wochen ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im IVKK bekundet.





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