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Umstritten: AOK-Krankenhausnavigator

Berlin. Der AOK Krankenhausnavigator steht in der Kritik, über den gesetzlichen Rahmen des § 137 Abs. 3 S. 4 SGB V hinausgehende Qualitätskriterien (QSR-Daten) zu verwenden und daraus unzutreffende Bewertungen abzuleiten. Anlass ist, dass der Navigator seit kurzem zeigt, welche Kliniken bei therapeutischen Herzkathetern für Patienten ohne Herzinfarkt besonders gut abschneiden. Damit sollen Versicherte bei der Wahl einer Klinik unterstützt werden (s. auch STUDIEN in diesem Newsletter).


Dazu erklärte Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW): "Wir sprechen uns klar für einen Qualitätswettbewerb aus und stellen uns den Vergleichsportalen im Internet. Aber dies muss von unabhängiger Seite auf methodisch sauberer Grundlage und mit transparenten und fairen Spielregeln stattfinden."
Es sei gesetzlich geregelt, dass Krankenhäuser auf Grundlage ihrer Qualitätsberichte verglichen werden dürfen, so Blum. Der AOK-Krankenhausnavigator verwende aber darüber hinaus zunehmend Daten, die bislang nicht vom laut Gesetzgeber dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss GBA und dessen unabhängigem Institut AQUA festgelegt worden seien. Es würden Kennzahlen aus Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten bestimmt und als Indikatoren für Qualität veröffentlicht. Die KGNW stellt die Berechtigung der AOK dazu in Frage und wirft der Krankenkasse neben methodischen Schwächen vor allem fehlende Transparenz vor.
"Vergleichsportale, die Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses beraten wollen, müssen unseres Erachtens hohen Ansprüchen für die Bewertungskriterien genügen. Die Vergleiche müssen auf validen medizinischen Indikatoren beruhen. Die Verantwortlichen in den Kliniken brauchen ein zeitnahes und umfassendes Feedback, um im Rahmen des Qualitätsmanagements Auffälligkeiten ihres Hauses zu analysieren und erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung einleiten zu können. Bei den QSR-Daten der AOK ist dies alles leider nicht gegeben", so der KGNW-Geschäftsführer.
Grundlage der kritisierten Ergebnisse seien Behandlungsdaten von AOK-Patienten in den Jahren 2008 bis 2010. Bei QSR-Daten, welche die AOK zunehmend verwende, sei den Krankenhäusern nicht bekannt, welche Patienten konkret zu der Negativbewertung führten und wie insgesamt die Berechnungsgrundlage und Risikoadjustierung definiert seien. Die Analyse auffälliger Fälle und das Lernen aus den konkreten Fällen seien den Krankenhäusern so verwehrt.
Zudem würden den Krankenhäusern auch Ereignisse negativ angelastet, die nichts mit der eigentlichen Operation zu tun hätten. So würde etwa das Versterben von Patienten innerhalb eines Zeitraumes nach dem Krankenhausaufenthalt einer Klinik als "schlechte Qualität" attestiert, ohne zu wissen, ob der Patient tatsächlich an einer Komplikation oder durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen sei.
Die seit Jahren etablierte gesetzliche externe Qualitätssicherung biete für die Krankenhäuser einen aktuellen Blick auf ihr Qualitätsniveau. Der dort bei Auffälligkeiten vorgesehene strukturierte Dialog mit den Kliniken werde zurzeit mit Daten des Jahres 2012 geführt und eine aktuelle Zwischenauswertung ihrer Daten für 2013 sei für die Häuser jederzeit möglich. Ein Krankenhaus könne so zeitnah verfolgen, ob getroffene Maßnahmen auch zu den beabsichtigten Verbesserungen führten.
Die Krankenhausgesellschaft suche weiter den Dialog mit der AOK, behalte sich aber vor, Ihren Mitgliedshäusern zu empfehlen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ihnen durch die Veröffentlichung der QSR-Daten und sogenannter „Gewinner- und Verlierer-Listen" Nachteile aufgrund von Falschbeurteilungen entstünden. Gerade im Vorfeld der Bundestagswahl wäre eine grundsätzliche Klärung hilfreich, ob es im Sinne des Gesundheitswesens ist, wenn eine Krankenkasse mit ihren ökonomischen Interessen den Qualitätswettbewerb unter den Krankenhäusern ausrichten wolle, erklärte Matthias Blum.





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