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NRW: Neuer Krankenhausplan in Kraft

Düsseldorf. Der Krankenhausplan NRW 2015 ist in Kraft getreten. Er wurde von Gesundheitsministerin Barbara Steffens unterzeichnet und auf der Homepage www.mgepa.nrw.de/ministerium/service unter Publikationen veröffentlicht. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden.

Der Krankenhausplan bilde die Grundlage zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen, erklärte Ministerin Barbara Steffens. Er enthalte erstmals strukturelle Qualitätsvorgaben, z.B. zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen. Generell müssten sich die Krankenhäuser verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe von älteren Patientinnen und Patienten einstellen.

Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht. In anderen medizinischen Bereichen, wie etwa der Augenheilkunde, bei Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten oder der Strahlentherapie, sieht der Plan einen Abbau von Kapazitäten vor mit der Begründung zunehmender ambulanter Behandlungsmöglichkeiten.

Der Krankenhausrahmenplan prognostiziert einen insgesamt sinkenden Bedarf in Nordrhein-Westfalen von rund 124.000 Betten im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015. Das entspricht einem Kapazitätsabbau von knapp neun Prozent, der aber regional insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen wird.

Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der Plan nicht. Solche Konkretisierungen der Rahmenvorgaben sollen in regionalen Planungskonzepten entwickelt und von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet werden. Konkrete Vorschläge dazu machen insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen.

Für den Krankenhausplan NRW 2015 wird das Prinzip der Regionalplanung in 16 Versorgungsgebiete unter funktionalen Gesichtspunkten beibehalten.





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