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Vertrauliche Geburt künftig zulässig

Berlin. Die Länder haben Anfang Juli dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Das Gesetz soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern.

Unter anderem ist daher vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.





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