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Kliniken fordern faire Rahmenbedingungen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Ende voriger Woche ihre Forderungen an die Gesundheitspolitik der nächsten Legislaturperiode vorgelegt. "Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu stärken und alles zu unterlassen, was belastet und schwächt", das sind die zentralen Erwartungen der Kliniken an die Politik", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.


Die DKG-Positionen "Faire Rahmenbedingungen für Deutschlands Krankenhäuser" zeigen einen umfassenden gesetzlichen Handlungsbedarf auf. Sie begründen zugleich, warum die Krankenhäuser Rabatt- und Selektivverträge dezidiert ablehnen. Baum bekräftigte, dass die Krankenhauspolitik das Top-Thema der Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode sein wird.
Im Mittelpunkt steht die Reform der Krankenhausfinanzierung, die die Refinanzierung des unabwendbaren Kostenanstiegs nachhaltig sicherstellen muss. Die notwendige Personalausstattung in den Kliniken, Arbeitsbedingungen, die die Gesundheitsberufe attraktiv machen, und die Ausbildungsaufgaben der Krankenhäuser für das gesamte Gesundheitswesen müssen von der Finanzierungsseite abgesichert werden. Die Personalsicherung für das Gesundheitswesen muss den Stellenwert einer nationalen Gemeinschaftsaufgabe bekommen.
Die Forderungen:
Der derzeit im Vergütungssystem wirkende Preisverfall bei steigender Morbidität und steigendem Leistungsbedarf muss beendet werden. Die Kliniken dürfen mit den Mehrkosten höherer Qualitätsnormen aus G-BA-Beschlüssen und des medizinischen Fortschritts nicht alleine gelassen werden.
Gegen die Unzulänglichkeiten des Fallpauschalensystems bei der Finanzierung der flächendeckenden Vorhaltungen und von Extremkostenfällen müssen entsprechende gesetzliche Instrumente geschaffen werden.
Die unzureichende Investitionsmittelausstattung der Krankenhäuser darf nicht länger ohne Lösung diskutiert werden. Notwendig ist ein gemeinsamer "Nationaler Kraftakt" finanziert aus Bundes- und Landesmitteln. Die Finanzierung der Investitionsmittel der Krankenhäuser über die Entgelte der Krankenkassen, die monistische Finanzierung, kann nur als Teilmonistik und nur bei gesicherter und tatsächlicher Bereitstellung der Mittel in Frage kommen.
Zu Recht werde die schleppende Umsetzung des neu geschaffenen spezialärztlichen ambulanten Versorgungsbereichs von der Politik beklagt. Mitverantwortlich für die Blockaden in der Selbstverwaltung seien aber gesetzliche Vorgaben, die GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Anknüpfungen für Verkomplizierungen, Verzögerungen und systematische Verschleppung geben. Statt um die Belange der Patienten drehe sich die gesamte Umsetzungsdiskussion um Leistungsbegrenzungen, Zuständigkeitsabgrenzungen und um den Aufbau eines überzogenen bürokratischen Überprüfungs- und Kontrollnetzes. Notwendig seien daher gesetzliche Klarstellungen, die das beenden. Dazu müsse auch die gesetzlich vorgegebene Unterscheidung zwischen leichten und schweren Krebserkrankungen gehören, die in der Praxis nicht darstellbar ist und die die Umsetzung verkompliziert.
Dezidiert lehnt die DKG Selektivverträge ab, die den Kassen die Möglichkeit gäben, zugelassenen Krankenhäusern die Kostenübernahme für Patientenbehandlungen zu verweigern. Damit würden die im Wettbewerb stehenden Krankenkassen über Leistungsstrukturen und Leistungskapazitäten in den Regionen entscheiden. Sie hätten es in der Hand, Krankenhäuser "kaputt" gehen zu lassen. Das DKG-Konzept sieht die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung der Krankenhausleistungen auch künftig in der Zusammenarbeit von Krankenhausträgern und Landesregierungen. Selektivverträge würden die Krankenhausinfrastruktur destabilisieren und langfristige Investitionsentscheidungen und Verpflichtungen für Weiterbildungen unmöglich machen.
Abgelehnt werden in den DKG-Positionen auch qualitätsorientierte Vergütungsabschläge. Hinter der Forderung der Kassen nach qualitätsorientierter Vergütung stehe das Ziel, Krankenausleistungen einem Preiswettbewerb auszusetzen, bei dem die Qualität auf der Strecke bleibe.
Die DKG-Positionen für die 18. Legislaturperiode stehen zum Download auf www.dkgev.de zur Verfügung.





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