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Rechnungshof prüft kommunale Kliniken

Darmstadt. Der Hessische Rechnungshof hat in seiner 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken" die Frage geprüft, ob die Kommunen als Träger von Krankenhäusern ihrem Versorgungsauftrag auch künftig noch gerecht werden können. Dabei kritisierte er u.a., dass sie sich eher als Wettbewerber verstünden, als – was sinnvoller wäre – Leistungsangebote untereinander abzustimmen.


Die hohen Defizite der kommunalen Häuser hätten hohe Unterstützungsleistungen der Träger zur Folge. Das überfordere die Kommunen vor allem auch angesichts der bereits angespannten Haushaltslage. „Solange die Träger für Defizite ihrer Krankenhäuser einzustehen haben, wird die Neigung zu weiteren Privatisierungen bestehen", schreibt der Präsident des Rechnungshofs, Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser. Diese wäre aber einem ausgewogenen Verhältnis von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern abträglich.
Der Bericht dokumentiert aber auch, dass eine verbesserte Versorgung für die Bevölkerung durch öffentliche Krankenhäuser ohne dauerhafte wirtschaftliche Defizite möglich wäre. Es müsse in der Praxis gelingen, andere Formen regionaler Zusammenarbeit zu entwickeln. Hier bestehe erheblicher Handlungsbedarf.
Ziel künftiger Planungen müsse eine Abstimmung der Leistungsangebote sein, vor allem im Rhein-Main-Gebiet. Alle Beteiligten müssten konstruktiv zusammenarbeiten. Optimiert werden müsste aber auch der Einsatz öffentlicher Fördermittel. Bauplanungen müssten klinikübergreifend an Kapazitätsplanungen und Leistungskonzepten ausgerichtet werden
Der Rechnungshof rechnete die mögliche Szenarien durch und kommt zu der Empfehlung, regionale Verbünde zu schaffen. Überkapazitäten müssten abgebaut werden. Ein Weg dazu sei die Optimierung der Verweildauer
Moniert wir von den Prüfern u.a. auch, dass keine der Verwaltungen dem Rechnungshof eine betriebswirtschaftliche Analyse mit differenzierter Betrachtung der medizinischen Leistungsbereiche vorgelegt habe.





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