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DSO richtet sich neu aus

Frankfurt/Main. Bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wird es künftig einen deutlich stärkeren öffentlich-rechtlichen Einfluss geben. Das hatte die Politik nach den Missbrauchsvorwürfen gefordert.


In diesem Monat ist eine neue Satzung in Kraft getreten. Danach soll der Stiftungsrat auf 14 Mitglieder erweitert werden – je zwei Vertreter stellen die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, das Bundesgesundheitsministerium der GKV-Spitzenverband, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und die Deutsche Transplantationsgesellschaft. Hinzu kommen zwei Patientenvertreter, die ein Antrags- und Beteiligungsrecht, aber kein Stimmrecht haben.
Gestärkt werden sollen auch die Befugnisse des Stiftungsrates gegenüber dem Vorstand der DSO.
Auch im Bundesfachbeirat – er ist das wissenschaftliche Beratungsgremium der DSO – sind Bund und Länder künftig vertreten.





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