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Krankenhausförderung durch Kommunen

Brüssel/Hannover. „In einem Flächenland wie Niedersachsen darf die Krankenhausversorgung nicht allein dem freien Markt überlassen werden. Die Kommunen haben ein besonderes Interesse und auch die Pflicht, die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wenn Kommunen Krankenhäuser vor diesem Hintergrund finanziell unterstützen und Defizite decken, darf das von der EU nicht als unzulässige Beihilfe angesehen werden.“ Das forderte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt in einem Gespräch mit EU-Kommissar Tonio Borg in Brüssel.

Die Ministerin begrüßt das erste Urteil in dieser Angelegenheit aus Baden-Württemberg, wonach Kommunen weiterhin Krankenhäuser finanziell unter die Arme greifen dürfen. Andernfalls drohten gerade im ländlichen Raum Versorgungslücken, die niemand ernsthaft wolle, so Rundt: „Wir dürfen die Versorgung im ländlichen Raum nicht allein mit betriebswirtschaftlichen Maßstäben messen. Die Menschen in Niedersachsen haben auch außerhalb der großen Städte einen Anspruch auf soziale Teilhabe und wohnortnahe gesundheitliche Versorgung.“ Einen marktwirtschaftlich orientierten Wettbewerb könne und dürfe es also nur im begrenzten Rahmen geben. Die Ministerin appelliert an den Bund, „hier rechtliche Klarheit zu schaffen und die Krankenhausversorgung gegenüber der EU zum Bestandteil der Daseinsvorsorge zu erklären.“





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