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GBA-Beschluss zur ASV

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Beschluss zur Konkretisierung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) gefasst. Er betrifft Patienten mit gastrointestinalen Tumoren sowie Tumoren der Bauchhöhle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, er stelle einen herben Rückschritt für die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Krebspatienten dar.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte, vielen tausenden Patientinnen und Patienten vornehmlich mit Darm- oder Magenkrebs werde dadurch die Möglichkeit der ambulanten Behandlung durch Krebsspezialisten an Krankenhäusern verwehrt. 

Leider seien Befürchtungen war geworden, die mit der Neukonzeption des Versorgungsbereiches durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz einhergingen. Baum erläuterte, dass es nach den bisherigen Regelungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (alter Fassung) Krankenhäusern möglich gewesen sei, Krebspatienten ohne besondere Einschränkungen ambulant zu behandeln. Fortan sei dies für GKV-versicherte Patientinnen und Patienten im Wesentlichen nur noch bei sehr fortgeschrittenen Krebserkrankungen und schlechter Prognose, etwa weil sie bereits Metastasen hätten, möglich. Privat Versicherte seien nicht betroffen. Die Grundlage dieser massiven Einschränkung liege in den gesetzlichen Vorgaben. Sie seien von GKV und KBV bei der Umsetzung im G-BA nach dem Prinzip „so wenig wie möglich ambulant in der Klinik" verschärft worden. Das Ergebnis sei,

- dass nur noch schwere Verlaufsformen der Krebserkrankungen ambulant von den Krankenhäusern behandelt werden dürfen,

- dass die Kliniken keine ambulante Diagnostik mehr zur Klärung des Verdachts auf eine Krebserkrankung durchführen dürfen,

- dass Begleiterkrankungen, die in einer unmittelbaren Wechselwirkung mit der Krebserkrankung stehen, weitestgehend nicht mehr mitbehandelt werden können,

- dass eine ambulante Nachsorge durch die Krebsspezialisten der Kliniken künftig nicht mehr ambulant möglich sei, obwohl es sich hier nicht selten um sehr kranke Patienten nach sehr komplexen Behandlungen handle.

Viele gute Ansätze der letzten zehn Jahre, wie beispielsweise das Angebot abgestimmter Versorgungskonzepte aus einer Hand für Patienten mit Krebs und die Bereitstellung der umfangreichen Expertise von Kliniken für die ambulante Versorgung GKV-versicherter Patienten, würden über Bord geworfen. Bemühungen der Politik hinsichtlich einer Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten, etwa durch den Nationalen Krebsplan, würden konterkariert.

Einziger Vorteil des Beschlusses liegt darin, dass nunmehr die Krankenhäuser in allen Bundesländern die Möglichkeit haben, sich für die ASV-Behandlung zu öffnen. Denn in Zukunft ist zuzulassen, wer die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt. Die DKG fordert die Koalition, die einschränkenden Regelungen aus dem Gesetz zu streichen.





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