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Gröhe stimmt Kürzung des Bundeszuschusses zu

Berlin. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat als einer der ersten Amtshandlungen seiner ersten 100 Tage Amtszeit der Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds zugestimmt. Über seine Pressesprecherin Katja Angeli ließ er mitteilen, die gesetzliche Krankenversicherung verfüge derzeit über Reserven in Höhe von über 30 Milliarden Euro. Das sei ein sehr solides Polster. Daher könne man es sich leisten, daraus im Jahr 2015 vorübergehend Geld zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung zu stellen. Zudem stärke die Politik der Haushaltskonsolidierung die wirtschaftliche Entwicklung und damit auch die finanziellen Grundlagen des solidarischen Gesundheitswesens. Er habe aber in den Haushaltverhandlungen auch klar gemacht, dass dieses Geld, das im Jahr 2015 zur Entlastung des Bundeshaushalts aus der Liquiditätsreserve zur Verfügung gestellt werde, wieder in den Gesundheitsfonds zurückfließen müsse. Da sei er sich mit dem Finanzminister einig. 

Gekürzt wird der Zuschuss im laufenden Jahr um 3,5 Mrd. und in 2015 um 2,5 Mrd. Euro. Vereinbart worden sei, dass der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2017 dauerhaft und über das Jahr 2018 hinaus auf 14,5 Milliarden Euro erhöht wird. Kürzungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen werde es nicht geben. Das Argument, die Krankenkassen müssten aufgrund des Bundeszuschusses ihre Beiträge steigern, gehe deshalb an der Wirklichkeit vorbei. Den Krankenkassen stünden auch im Jahr 2014 und 2015 die vollen 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Bundeszuschuss soll eigentlich die Kosten für die Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen, die ja beitragsfrei ist, mit finanzieren (voll finanziert waren sie ohnehin nicht) – eine Aufgabe, die staatlich gewollt und daher mit Steuergeldern und nicht aus Mitgliedsbeiträgen zu bezahlen ist.





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