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Pflegereform Ende Mai im Kabinett

Berlin. Der Referentenentwurf für die angekündigte Pflegereform soll am 28. Mai im Bundeskabinett beraten werden. Das Papier sieht die Reform in zwei Zeitabschnitten vor. Zunächst soll der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Im nächsten Jahr wird das zusätzlich 3,63 Mrd. Euro in die Kasse der Pflegeversicherung bringen. Bis 2018 sollen dann diese zusätzlichen Einnahmen auf 3,98 Mrd. Euro in jedem Jahr ansteigen. Das gesamte Geld geht – so ist der Plan – nicht sofort in die Pflege, sondern wird zu einem Drittel in einen Vorsorgefonds gesteckt, der die prognostizierten erheblichen Ausgabensteigerungen abfangen soll, die sich ergeben, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer ins Pflegealter kommen.


Zu den Zielen der Pflegereform gehört die Flexibilisierung der häuslichen Pflege, Betreuungsleistungen werden ausgebaut, für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige wird eine Entlastungspflege eingeführt. In der stationären Pflege werden zusätzliche Betreuungsangebote nach Par. 87b erweitert. Es sollen neue entlastende Angebote im ambulanten Bereich eingeführt werden, etwa zur Hilfe im Haushalt. Zuschüsse für verbessernde Maßnahmen im Wohnumfeld werden ebenfalls ausgebaut. Die Leistungsbeträge werden dynamisiert.





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