Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre „Positionen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit“ im Krankenhaus vorgestellt. "Die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser werden heute in einem qualitätssichernden und qualitätsfördernden Rahmen erbracht, der weltweit seinesgleichen sucht", sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, auf der DKG-Veranstaltung "Qualitätstag der Krankenhäuser" in Berlin.
Dänzer betonte vor den rund 350 Besuchern des Forums, dass sich die Krankenhäuser an der Qualität ihrer erbrachten Leistungen messen lassen würden. Nachdrücklich wies er jedoch Konzepte zurück, die unter dem Deckmantel einer "qualitätsorientierten Vergütung" ("pay-for-performance") Vergütungskürzungen zum Ziel hätten. "An die Behandlungsqualität gekoppelte Abschläge für die erbrachten Leistungen sind kein geeignetes Mittel zur Steuerung der Behandlungsqualität in den Kliniken", machte Dänzer deutlich. Krankenhausleistungen seien hochkomplexe medizinische und pflegerische Dienstleistungen, die grundsätzlich über allgemein gültige Gebührenordnungen zu vergüten seien. Der Wettbewerb fände über die Qualität und nicht über Preise und Rabatte statt.
Dänzer erklärte, die Krankenhäuser wollten mit ihrem grundsätzlichen Positionspapier die Qualitätssicherungsdiskussion neu anschieben. Ausdrücklich würden sie sich zu den vielfältigen Instrumenten und Möglichkeiten der Qualitätssicherung bekennen. Dazu gehöre auch, dass externe Auditverfahren (Peer Reviews) verstärkt in die Qualitätssicherung zu integrieren seien. "Expertenbegehungen beinhalten durch ihre fachliche Akzeptanz ein hohes Potenzial zur Qualitätsverbesserung", erklärte Dänzer. Eine Flächen deckende Ausgestaltung bedeute allerdings aufgrund des damit verbundenen personellen Aufwands eine erhebliche Kostenbelastung. Die Refinanzierung müsse sichergestellt werden. Auch Register und evidenzbasierte Mindestmengenregelungen würden von den Kliniken als Qualitätssicherungsinstrumente mitgetragen.
Darüber hinaus forderte Dänzer die Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens als GKV-Regelleistung. Hier seien sowohl die Krankenhäuser als auch die Vertragsärzte einzubeziehen. Zudem sprach sich der DKG-Präsident für Patientenbefragungen als ein wertvolles Instrument aus, das auch innerhalb der Qualitätssicherung Verwendung finden sollte.
Der DKG-Präsident machte deutlich, dass die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit in den Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren einen Quantensprung gemacht hätten. Deutschland sei führend bei der Erfassung von Daten zur Qualitätssicherung. Dänzer: "Die Krankenhäuser Deutschlands sind Transparenzweltmeister. Aber für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung ist es zwingend notwendig, dass den Krankenhäusern die Aufwendungen angemessen refinanziert werden." Als Beispiel nannte Dänzer die umfangreichen Mindestpersonalanforderungen für Kliniken mit Perinatalzentren, die im Rahmen der "Qualitätssicherungsrichtlinie für Früh- und Reifgeborene" des G-BA vorgegeben werden.
Zugleich appellierte Dänzer an den Gesetzgeber die bestehenden Hindernisse bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu beseitigen.