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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz kommt

Hannover. 111 Krankenhäuser in Niedersachsen sind räumlich und personell so ausgestattet, dass sie Organe entnehmen können. Das ist das Ergebnis einer Abfrage des Sozialministeriums gemeinsam mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft bei allen Kliniken in Niedersachsen.
Diese sogenannten Entnahmekrankenhäuser sind durch das Transplantationsgesetz des Bundes verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. „Das ist eine gute Nachricht für die Menschen, die dringend auf ein lebensrettendes Spenderorgan angewiesen sind“, sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.


Die Landesregierung erarbeitet aktuell ein niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, welche Qualifikation die Transplantationsbeauftragten vorweisen müssen und in welchem Umfang sie für diese Aufgabe freigestellt werden sollen. Auch soll es ein Melderegister für transplantierbare Organe geben.





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