Berlin. Auch das Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Bundesrat gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung aber auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern.
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Finanzreform der GKV gebilligt
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