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KBV will Übergangsmedikation

Berlin. Der Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung muss optimiert werden, da sind sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) einig. Doch ein einheitliches Entlassrezept, wie es die ABDA auf dem Deutschen Apothekertag gefordert hat, lehnt KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann ab. Es sei nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach ihrer Krankenhausentlassung mit dem Wirkstoffrezept in die nächstgelegene Apotheke zu schicken.

Die KBV fordert stattdessen eine Übergangsmedikation durch das Krankenhaus. „Die Klinik gibt dem Patienten die Medikamente für mindestens drei Tage mit und überbrückt damit Wochenenden und Feiertage. Gleichzeitig übermittelt sie unmittelbar dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe. Dieser stellt dann ein Folgerezept aus“, erklärte Feldmann.
Für die Entlassmedikation müsse zudem genauso wie im ambulanten Bereich die Arzneimittel-Richtlinie gelten. Damit werde gewährleistet, dass die Entlassmedikation nach den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und damit so wirtschaftlich erfolgt, wie dies für die Arzneimittelversorgung in der ambulanten Versorgung der Fall ist. Gerade letzteres werde durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt“, so Feldmann. 





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