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Krankenhausentgeltkataloge 2015 beschlossen

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich für das Jahr 2015 auf den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser geeinigt. Ebenfalls eine Verständigung erzielt wurde über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog).
Über die seit 2004 für Krankenhäuser verbindlich geltenden Fallpauschalen wird derzeit ein Finanzierungsvolumen von knapp 70 Milliarden Euro umgesetzt. Der Katalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Bis 2018 erfolgt dies noch budgetneutral. Ab 2019 beginnt die sogenannte Konvergenzphase mit der Anpassung der bisher unterschiedlichen Vergütungssätze.


Der DRG-Katalog wurde Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weiter entwickelt. Besondere Schwerpunkte lagen in diesem Jahr auf der Weiterentwicklung der Abbildung von intensivmedizinischen Behandlungen unter besonderer Berücksichtigung von intensivmedizinisch behandelten Kindern. Den unterschiedlichen Behandlungsmodalitäten für Kinder wurde über spezifische Dokumentations- und Abrechnungsmöglichkeiten Rechnung getragen. Neben zahlreichen weiteren Anpassungen sind insbesondere die neuen Differenzierungen im Bereich der Abdominalchirurgie bzw. Gastroenterologie und der Orthopädie bzw. Unfallchirurgie (endoprothetische Revisions-OP, Eingriffe an der Wirbelsäule) zu erwähnen.
Um den Behandlungsfall in seinem Verlauf besser abzubilden und die Behandlung schwersterkrankter und langliegender Patienten besser zu erfassen, sahen sich die drei Vertragsparteien veranlasst, den PEPP-Katalog grundlegend zu überarbeiten. Im Ergebnis werden mit dem Katalog 2015 neue ergänzende Tagesentgelte eingeführt, die Absenkung der Bewertungsrelationen im Behandlungsverlauf deutlich verringert und der Entlassungstag zusätzlich abrechnungsfähig. Die Abrechnungsbestimmungen wurden an die neue Systematik des Kataloges angepasst. Zudem wurde eine administrative Vereinfachung für die über den Jahreswechsel 2015/2016 zusammenzuführenden Fälle vereinbart.
Mehr Informationen zum G-DRG-Katalog 2015 mit seinen Anlagen zu den Definitionshandbüchern und zur Migrationstabelle unter http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2015.





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