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Tarifeinheitsgesetz verabschiedet

Berlin. Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Falls der Bundesrat am 12. Juni zustimmt, kann es zum Juli in Kraft treten. Dann gilt im Streitfall die Vereinbarung der größeren Gewerkschaft der Berufsgruppe in einem Unternehmen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es zu Tarifkollisionen kommt. Damit könnten Streiks von Minderheitsgewerkschaften seltener werden. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie werde durch das Gesetz nicht geschwächt, sondern sogar gestärkt, erklären dessen Befürworter. Viele Experten gehen allerdings davon aus, dass die Regelungen verfassungswidrig sind. Kleine Gewerkschaften haben schon Verfassungsklage angekündigt.


Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund bezeichnet das Tarifeinheitsgesetz als einen „grandiosen politischen Irrtum.“ Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, erklärte, es behindere die tarifautonome Gestaltungsmacht freier Gewerkschaften und schaffe Unfrieden und Unordnung, wo bisher ein geregeltes Nebeneinander von Tarifverträgen unterschiedlicher Gewerkschaften bestanden habe. Mit dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip schaffe der Gesetzgeber einen völlig neuen Rechtszustand, der anstelle der verfassungsrechtlich vorgesehenen Tarifpluralität einen Zwang zur betrieblichen Tarifeinheit vorsehe
Der Marburger Bund werde zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Gesetzes seine Rechte wahren und Gesetzesverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben, kündigte Henke an.





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