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IVKK-Positionen zum Referentenentwurf für eine Krankenhausreform

Bestehende Qualitätsmängel in den Kliniken sind das Resultat langjährigen politischen Versagens. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Das fordert der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in der aktuellen Diskussion zum Referentenentwurf für eine Krankenhausreform.


Die Politik in Bund und Ländern sehe im Gesetzentwurf eine "Weiterentwicklung im Interesse der Patienten", die zukünftig sichere, erreichbare und gute Kliniken erwarten dürfen. Für die noch bessere Qualität, um die es vor allem gehen solle, fehlten jedoch die Voraussetzungen, so die Kritik des IVKK. Dies seien zeitgemäß modern ausgestattete Betriebsstätten, ein an den Aufgaben orientierter, motivierender und qualitätssichernd wirkender Personalschlüssel sowie die dafür erforderlichen Finanzmittel.
In allen drei Bereichen habe der Gesetzgeber in Bund und Ländern in den zurückliegenden Jahren versagt. Weder seien die Länder ihrer gesetzlichen Verantwortung für die angemessene Finanzierung notwendiger Investitionen in Bau und medizinisches Gerät nachgekommen, noch habe es seitens der Kostenträger eine auch nur ansatzweise auskömmliche Finanzierung der Personalkostenanteile in den Fallpauschalen gegeben. Vor allem in diesen Versäumnissen sieht der Verband die Ursachen für den heutigen Ist-Zustand in den Krankenhäusern und insoweit auch für vermeintlich oder tatsächlich bestehende Mängel an der Qualität. Es gehe dem Verband nicht grundsätzlich darum, mehr Geld ins System zu stecken. Doch das System, wie es sich heute darstelle, sei im Ergebnis politischer Vorgaben chronisch unterfinanziert.
Die Politik scheue unpopuläre Entscheidungen und betone auch jetzt wieder die Verantwortung der Kliniken, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Dass die beim Gesetzgeber liegende Verantwortung zur Strukturierung des bedarfsgerechten Systems über Jahre hinweg ignoriert worden sei, werde unter den Teppich gekehrt.
Schaffe es die Große Koalition nicht, als Voraussetzung einer tragfähigen und zukunftsfesten Reform zunächst die Strukturen der Versorgung zu definieren, werde dem Krankenhauswesen in Deutschland nur eine Instanz bleiben, das Bundesverfassungsgericht.
Den IVKK-Beitrag im Wortlaut finden sie auf tagesspiegel.de.





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