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MB fordert umfassende Reform des Medizinstudiums

Berlin. Eine zielgerichtete Auswahl von Studienbewerbern, mindestens zehn Prozent mehr Medizin-Studienplätze, mehr Praxisnähe und die Abschaffung von Teilstudienplätzen fordert der Marburger Bund in seiner aktuellen Stellungnahme zum „Masterplan Medizinstudium 2020“. Das Bund-Länder-Reformvorhaben war im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigt worden und wird derzeit in den Bundesministerien für Gesundheit sowie Bildung und Forschung vorbereitet.

Besonders kritikwürdig ist aus der Sicht des der Ärztegewerkschaft das Auswahlverfahren zum Studium der Humanmedizin. Ein sachgerechtes Verfahren zur Auswahl geeigneter Bewerber ist durch die Überbetonung der Abiturnote derzeit nicht gewährleistet. Der MB plädiert daher dafür, die beiden Hauptquoten – Abiturnote und Auswahlverfahren der Hochschulen – zusammenzuführen. In dieser neuen Quote sollten die Ergebnisse des Schulabschlusses niedriger als bisher gewichtet und weitere Auswahlkriterien mit entsprechender Aussagekraft, wie beispielsweise Sozialkompetenz und Motivation, stärker und möglichst bundeseinheitlich berücksichtigt werden.

Um sicherzustellen, dass alternative Kriterien neben der Abiturnote auch tatsächlich berücksichtigt werden, müsse das Auswahlverfahren an den einzelnen Universitäten nach einheitlichen Standards, gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung einzelner Kriterien durch die Hochschulen, erfolgen, so die Forderung. So könnten objektivierbare Auswahlgespräche, der Nachweis bestimmter, auch im Ausland erworbener Erfahrungen in Ausbildung und Beruf, Tests zur Studierfähigkeit und Praxistests sowie soziales Engagement entsprechende alternative Auswahlkriterien sein.

Daneben hält der Marburger Bund eine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze um mindestens 10 Prozent sowie deren adäquate Finanzierung für unabdingbar.
Es müsse zudem eine neue Methode zur Berechnung geeigneter Kapazitäten entwickelt werden, die sowohl versorgungspolitische Engpässe als auch das Grundrecht der Bewerber auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz berücksichtige.

Zugleich plädiert der Verband für eine frühzeitige Einbringung praktischer, klinikrelevanter Aspekte in das gesamte Studium an allen Hochschulen. Medizinstudierende sollten von Beginn an mit realen Behandlungssituationen in Berührung kommen. Basiswissenschaftliche Aspekte müssten mit klinischen Fächern verzahnt werden, um entsprechende Kompetenzen fächerübergreifend und organzentriert frühzeitig zu vermitteln und die Akzeptanz für theoretische Lehrinhalte zu steigern.

Stellungnahme und Maßnahmenvorschläge des MB www.marburger-bund.de.





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