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Palliativgesetz greift zu kurz

Wiesbaden. Die Bundesgemeinschaft Spezialisierter Ambulanter Palliatvversorgung (BAG-SAPV) kritisiert, das geplante Hospiz- und Palliativgesetz greife zu kurz. Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen müssten Sicherheit bekommen, dazu benötigten sie bedarfsgerechte und zielführend ausgebaute Hilfsangebote. Die BAG-SAPV fordert daher, den Entwurf des Hospiz- und PalliativGesetzes (HPG) nachzubessern. Die geplanten Änderungen seien unzureichend, um für etwa 10 bis 15 Prozent der schwerstkranken und sterbenden Menschen – mit schwersten Verläufen und Bedarfen – die geplante Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
Die allgemeine Palliativversorgung müsse mit dem Fokus auf die hausärztliche Behandlung, besonders in Pflegeheimen und auf die Versorgung in Akutkrankenhäusern, weiterentwickelt werden. Auch Hausärzte müssten sterbende Menschen unterstützen können, dazu brauche es abgestufte Angebote. Ergänzend sollte dazu ein ambulanter Konsiliardienst überall erreichbar sein. Das könne ein SAPV-Team übernehmen.


Die SAPV müsse als Teamleistung für schwer kranke und sterbende Menschen mit quälenden Symptomen kontinuierlich weiter entwickelt und ausgebaut werden. Für die spezialisierte Versorgung sei nicht nur die Fachexpertise von überwiegend in der Palliativversorgung Tätigen sowie deren „Rund-um-die-Uhr-“ Einsatzbereitschaft erforderlich, sondern auch der sofortige zeitintensive Zugriff auf die verschiedenen im Team vertretenen Berufe. Nur so seien neben den medizinischen auch die erforderlichen pflegerischen und psychosozialen Anteile der palliativen Versorgung rechtzeitig zu leisten. Hausärzte könnten dies bei komplexen Fällen allein kaum leisten, ohne ihre kassenärztlichen Verpflichtungen in der Allgemeinversorgung zu vernachlässigen.
Durch die im Hospiz- und Palliativgesetz geplanten Selektivverträge würden Patienten mit absehbar tödlich verlaufenden Erkrankungssituationen und kurzfristig schwankenden Therapiebedarfen vor allem in der Sterbephase betroffen und unterversorgt sein.





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