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DKG: Sachverstand bündeln

Berlin. Eine gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) soll gesetzlich verankert werden. Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat das begrüßt. Die GOÄ-Weiterentwicklung sei auch für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu wichtig, als dass sie in Verbändestreitigkeiten untergehen dürfe. Mit einer gesetzlich verankerten gemeinsamen Kommission könne eine langfristig tragfähige Selbstverwaltungsstruktur geschaffen werden. Man müsse gemeinsam den Sachverstand bündeln, um eine zukunftssichere Lösung zu erreichen.


Die GOÄ habe in den Krankenhäusern mit einer finanziellen Größenordnung von ca. drei Milliarden Euro für erbrachte private ambulante und stationäre Leistungen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Zu berücksichtigen sei, dass die GOÄ nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Krankenhäuser als Institution die gesetzlich vorgegebene Abrechnungsgrundlage ist, so die DKG. „Die Bundesärztekammer, deren Aufgaben primär berufsrechtliche Aspekte sind, kann deshalb nicht das alleinige Mandat haben, über originäre Vergütungsaspekte der Krankenhäuser Regelungen zu treffen. Deshalb muss den Krankenhäusern Sitz und Stimme in der neuen Kommission gegeben werden", so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.





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