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Länderkammer will Reform der Pflegeberufe verschieben

Berlin. Der Bundesrat forderte am 26. Februar 2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten.
Der Bundesrat stellte darüber hinaus fest, dass die Kosten, die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbunden sein werden, im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Er bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten der Reform der Pflegeausbildung vorzunehmen.


Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" bzw. zur "Pflegefachfrau" zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.
Der Gesetzentwurf sieht eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, ist derzeit in der Pflege oft anders - an vielen Pflegschulen fallen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs könnte voraussichtlich 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet.
Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.
Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.





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