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Bundeskabinett beschloss Entwurf für PsychVVG

Berlin. Anfang August beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Damit soll die Vergütung in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, Transparenz über Leistungen und Kosten sowie Weiterentwicklung der sektorenübergreifende Behandlung hergestellt werden. Verlängert werden soll auch die Optionsphase zur freiwilligen Anwendung des neuen Entgeltsystems um ein Jahr. Mit dem Gesetz soll ein Budgetsystem eingeführt werden. Das ursprüngliche vorgesehene pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik soll als Budgetbemessungsinstrument ab 2018 fortgeschrieben werden.

Damit verlängert sich die budgetneutrale Phase bis Ende 2019. Mit dem Gesetz werden die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Kliniken verpflichtet, künftig Mindestvorgaben für die Personalausstattung einzuhalten. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss bis Anfang 2020 verbindliche Mindestvorgaben festlegen. So lange ist die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) noch gültig. Die Einhaltung der Vorgaben muss gegenüber dem InEK nachgewiesen werden. Vorgesehen ist ebenfalls ein leistungsbezogenen Krankenhausvergleich.





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