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Bundesärztekammer positioniert sich schon zur Bundestagswahl

Berlin. Die Bundesärztekammer hat ihre Positionen zur Bundestagswahl 2017 veröffentlicht. Dazu gehört als wesentliche Forderung an die Politik ein klares und für die Ärzte verlässliches Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit. Der notwendige Raum für Therapiefreiheit und Therapieverantwortung müsse erhalten und im Gegensatz zur zunehmenden Verrechtlichung der Medizin wiederhergestellt werden. Die freie Arztwahl sei ein Patientenrecht und Ausdruck von Patientenautonomie. Maßnahmen zur Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen dürften deshalb nicht zu einer Bevormundung von Patienten führen und das Recht auf die freie Arztwahl beschneiden.


Gefordert wird auch, den Handlungsspielraum der Ärztlichen Selbstverwaltung zu sichern. Vielfältige Regulierungen hätten die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten. Einen vorläufigen Höhepunkt staatlicher Einflussnahme bilde das Selbstverwaltungsgesetz, das den Handlungsspielraum der Körperschaften niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durch vielfältige Durchgriffsrechte und Genehmigungsvorbehalte des Staates massiv einenge. Die Politik sei aufgefordert, der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt.
Weitere Forderungen richten sich darauf, das duale Krankenversicherungssystem mit seinen beiden Säulen – der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung – nicht durch ein Einheitssystem zu gefährden.
Zügig umgesetzt werden müsse ein Masterplan Medizinstudium 2020. Die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern werden aufgefordert, zügig Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der medizinischen Ausbildung zu ergreifen. Für eine zielgerichtete Auswahl von Studierenden sollten neben der Abiturnote weitere Kriterien für das Auswahlverfahren herangezogen werden, so u.a. psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement, besondere naturwissenschaftliche Kenntnisse und einschlägige Berufserfahrung.
Gefordert wird eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser, die derzeit wegen fehlender Investitionsmittel mehr und mehr Gelder aus der Betriebsfinanzierung zur Abdeckung unaufschiebbarer, investiver Maßnahmen zweckentfremden. Die Länder müssten hier ihren Pflichten vollumfänglich nachzukommen.
Änderungsbedarf sieht die Bundesärztekammer auch bei der Systematik der Fallpauschalenvergütung. Krankenhäuser und Kostenträger brauchten bei ihren Budgetverhandlungen mehr Ermessensspielräume, damit die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden kann, wie die Finanzierung von Extremkostenfällen. Die Politik wird aufgefordert, eine verbindliche und gerechte Lösung für die Notfallversorgung im SGB V zu treffen.
Das Tarifeinheitsgesetz müsse unverzüglich aufgehoben werden, so eine weitere Forderung.
Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Konzept von Qualitätszu- und –abschlägen sei mit Risiken für Fehlsteuerungen behaftet. Dieser Kurs einer vorgeblichen Qualitätsoffensive müsse revidiert werden. Die Konzentration sei auf die einrichtungsübergreifende stationäre Qualitätssicherung zu richten sowie diese unter sektorenübergreifender Perspektive weiterentwickeln.
Die Ärzteschaft unterstütze die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Der Vorbehalt des Arztes für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen  und die Gesamtverantwortung im Rahmen des Behandlungsprozesses sei jedoch unverzichtbar.
Bezüglich der Versorgung von Flüchtlingen wird u.a. – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – nach der Erstuntersuchung eine Gesundheitskarte gefordert.
Abgelehnt wird die Strategie der EU-Kommission, zunehmend Gesundheitsdienstleistungen – so auch ärztliche Tätigkeiten – zum Gegenstand von Normung zu machen. Zudem beschneide die Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen das Recht der EU-Mitgliedstaaten, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung eigenverantwortlich durchzuführen.
Weitere Forderungen betreffen die Stärkung der Ärztlichen Versorgungswerke, sowie die Schaffung einer modernen und kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltenen ärztlichen Gebührenordnung.





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