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Starre Personalvorgaben gefährden die Versorgung

Berlin. Ab Januar 2017 müssten die 231 Perinatalzentren Personalvorhaltungen erfüllen, für die aufgrund der Arbeitsmarktsituation definitiv eine objektive Unmöglichkeit festzustellen ist. "Dieses Ergebnis der Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) in den Zentren macht eine Änderung der G-BA-Richtlinie, die diese Vorgabe macht, dringend erforderlich", erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).


Die Richtlinie sieht Personalvorhaltungen in der neonatologischen Intensivpflege vor, die keines der Zentren so erfüllen kann, dass die Versorgung auf rechtlich gesicherter Grundlage weiter möglich ist. Die Kliniken müssten flächendeckend die Aufnahme von Notfallgeburten verweigern, um nicht gegen die Vorgaben des G-BA zu verstoßen. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gelten die G-BA-Richtlinien als zwingend einzuhaltende Rechtsvorgaben. Wenn die Kliniken mehr Frühchen versorgen müssen als die Personalschlüssel für jede Tages- und Nachtzeit mit einem 1:1-Verhältnis (ein Frühchen = eine Intensivpflegekraft) vorschreiben, ist die Behandlung rechtswidrig. Die Kliniken können als Helfer in der Not nicht in die Haftung für Personalausstattungsnormen genommen werden, die mit solchen weltweit höchsten Sanktionsmechanismen nirgendwo existieren. Die Richtlinie des G-BA muss rechtzeitig noch in diesem Jahr so geändert werden, dass die Versorgung der ca. 16.500 Frühchen auch in Zukunft rechtssicher möglich ist.





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