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GBA: Übergangsregelung zu Personalschlüsseln

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat – sicher auch aufgrund der massiven Einwände - eine Übergangsregelung für die Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel in Perinatalzentren festgelegt. Ursprünglich sollten die entsprechenden Anforderungen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar gilt zwar unverändert, dass auf neonatologischen Intensivstationen von Perinatalzentren je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen unter einem Gewicht von 1500 Gramm mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft zur Verfügung stehen muss. Zentren, die das derzeit aus Personalmangel nicht realisieren können, haben aber nun die Möglichkeit, davon bis zum 31. Dezember 2019 abzuweichen. Voraussetzung ist, dass das Zentrum dazu eine Zielvereinbarung auf Landesebene abschließt. Dazu wird es vom G-BA noch entsprechende Vorgaben geben.


Der G-BA hat informiert, dass er selbst eine Strukturabfrage bei allen Perinatalzentren durchführen will, um belastbare Daten über den aktuellen Stand zu erhalten.





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