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Landesdatenstellen: G-BA-Beschluss

Berlin. Über Strukturen und Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften für die Sektoren übergreifende Qualitätssicherung (LAG) ist Einigkeit erzielt worden. Der G-BA hat nun einen Beschluss zu den konkreten Durchführungsbestimmungen gefasst. Schon seit Anfang 2016 sollen Krankenhäuser und Ärzte Daten für das Sektor übergreifende QS-Verfahren perkutane Koronarinterventionen erheben. Bisher war unklar, wohin diese Daten geliefert werden sollten. 

Zuständig sind künftig Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung oder die Landeskrankenhausgesellschaften.

Bis Dezember 2021 will der G-BA evaluieren, was sich am besten bewährt. Nach und nach sollen die LAGs dann auch ein gemeinsames Dach bilden und auch zuständig für die stationäre Qualitätssicherung auf Ebene der Länder werden. Die Krankenhäuser sollen für die Übergangszeit ihre Daten an die KVen liefern. Dagegen hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft deutlich ausgesprochen und noch kurz vor der Entscheidung einen eigenen Vorschlag eingereicht. Dieser wurde aber nicht mehr berücksichtigt. Die Entscheidung fiel – wieder einmal – gegen die Stimme der DKG.





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