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Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

Berlin. Kritisch hat sich der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zu der von der Regierungskoalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege geäußert. In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der DKG erklärte er u.a., diese Anhaltszahlen gingen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gelte insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf sei nicht schematisch festlegbar, sondern abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssten solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen, berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden.


Es müsse außerdem berücksichtigt werden, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt seien. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machten dies deutlich. Reumann: „Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht.“
Reumann nannte es absolut inakzeptabel, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lasse völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden seien. „Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen“, erklärte der DKG-Präsident.
Zusammenfassend bleibe festzuhalten: Die Pflegeleistungen in den Krankenhäusern sind Bestandteil einer medizinisch pflegerischen Gesamtteamleistung. Es obliegt den Krankenhäusern in Abhängigkeit vom Versorgungsbedarf, die Personalbesetzung festzulegen. Die Kliniken tun dies höchst verantwortungsbewusst. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl von Pflegekräften. Seit 2007 ist diese von 392.896 bis 2015 auf 426.838 gestiegen - ein Anstieg um neun Prozent. Auch wirken die Kliniken an Personalvorgaben in sensiblen Leistungsbereichen, wie sie heute schon bei der Knochenmarkstransplantation oder der Neonatologie durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegeben sind, konstruktiv mit."





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