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Arzneimittelversorgungsgesetz beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung verabschiedet. Kurz zuvor gab es noch etliche Änderungen daran. So wird es künftig nicht, wie vorgesehen, eine Preisbremse für neue Medikamente geben. Ursprünglich war vorgesehen, dass Hersteller den im ersten Jahr frei gestaltbaren Preis eines Medikaments nur bis zu einer Umsatzschwelle von 250 Mio. Euro im Jahr abrechnen dürfen. Diese Schwelle fiel am Ende weg. Im Gegenzug wurde dem Anliegen der Hersteller nicht nachgegeben, mit den Kassen vereinbarte Erstattungsbeiträge vertraulich zu behandeln. Sie bleiben transparent.


Besser gesichert werden soll die Versorgung mit Impfstoffen. Für sie soll es daher keine Ausschreibungen mehr geben.
Für die Krankenhäuser wichtig ist die Regelung, dass Klinikapotheken künftig größere Vorräte an wichtigen Arzneimitteln anlegen dürfen. Pharmafirmen, die verschreibungspflichtige Medikamente an Krankenhäuser liefern, sollen ihre Kunden über mögliche Lieferengpässe sofort informieren. Bisher war das freiwillig.





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