SKIP TO CONTENT

Nachricht

Bundestag regelt Mutterschutzgesetz neu

Berlin. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Er reformiert das seit 1952 geltende Gesetz, das durch reine Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen geprägt ist. Heute geht es u.a. darum, einem Beruf oder einer Ausbildung trotz einer Schwangerschaft weiter nachgehen zu können, ohne dass die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind beeinträchtigt werden.
Daher sollen mit dem reformierten Gesetz u.a. Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibilisiert und neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Stärker unterstützt werden aber auch Frauen, die behinderte Kinder zur Welt bringen. Für sie soll eine von acht auf zwölf Wochen verlängerte Schutzfrist mit Mutterschutzleistungen gelten.

Der Marburger Bund hat begrüßt, dass es Arbeitsgebern künftig verboten sein soll, bei Schwangerschaft pauschale Beschäftigungsverbote auszusprechen. Das neue Mutterschutzrecht schaffe mit seinen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung mehr Flexibilität. Der Arbeitgeber sei verpflichtet, der Schwangeren ein Gespräch zur weiteren Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.





SKIP TO TOP