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Masterplan Medizinstudium 2020

Berlin. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka erklärte, mit dem Masterplan würden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhalte mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten mehr Gewicht, um die Arzt-Patienten-Beziehung zu stärken. Die Allgemeinmedizin werde ausgebaut. Der sichere Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden solle bereits während der Ausbildung systematisch vermittelt werden. Nur so könnten Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten stets nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung versorgen.“

Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Besonderes Augenmerk soll dem Arzt-Patienten-Gespräch gewidmet und auch die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten soll weiter gestärkt werden.
Angestrebt wird auch, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. So sollen Studierende während des "Praktischen Jahrs" ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt.
Auch die Zulassung wird weiterentwickelt. Sie soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet.
Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Sie können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein.
Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten soll.





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