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Gröhe: „Stärkung der Pflege für mehr Patientensicherheit“

Berlin. Das Bundeskabinett hat die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte dazu, eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus könne nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen wurden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.

Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen soll bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich evaluiert werden.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Ab 2019 soll dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

Mit diesen und weiteren Regelungen wurden die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 7. März 2017 umgesetzt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt wurden. Ursprünglich waren die Arbeiten der Kommission bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant.

Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten.





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