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Selbstverwaltung verbessert Versorgung psychiatrischer Patienten

 

Berlin. „Mit der Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung haben der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen wesentlichen Schritt zu einer besseren Versorgung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen gemacht. Die neue gesetzliche Regelung bietet ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Krankenhauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln. Versorgt werden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Wichtigste Voraussetzung für die stationsäquivalenten Leistungen sei, dass das Therapieziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld erreicht werden könne. Zusätzlich müsse garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen könne.


Zudem müsse sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Menschen einverstanden seien. Das behandelnde Krankenhaus könne, insbesondere um die Behandlungskontinuität optimal zu gewährleisten oder wegen der Wohnortnähe, auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen. 

"Den Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen wird mit dieser Vereinbarung eine zusätzliche Möglichkeit für eine passgenaue patientengerechte Behandlungsform an die Hand gegeben. Unser Ziel wird es sein, in guter Kooperation auch mit niedergelassenen Leistungserbringern diese neue Behandlungsmöglichkeit in die Praxis einzubringen. Mit der Vereinbarung haben wir eine weitere wesentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber mit dem PsychVVG übertragen hat, als gemeinsame Selbstverwaltung erfüllt", so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

 





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