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Vertrag zur Zentrenförderung gekündigt

Berlin. GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung haben den Vertrag zur Zentrenfinanzierung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gekündigt. Die DKG wurde einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes zufolge zu Neuverhandlungen aufgefordert. Begründet wurde die Kündigung damit, dass die Qualität der Zentren nur mangelhaft erkennbar sei. Nötig seien klare Entscheidungskriterien. Betroffen von der Kündigung sind rund 200 Krankenhäuser, die einen Zentrumszuschlag erhalten. Die Krankenkassen fordern die Erarbeitung einer einheitlichen Definition dafür, was als Zentrum gelten kann. Für die Zeit der Erarbeitung dieser Definition wollen die Kassen die bisherige Übergangsfinanzierung bis 2018 verlängern. Sie würde normaler Weise Ende dieses Jahres auslaufen. 

Die DKG warf den Kassen vor, die Spezialisierung durch Zentren zu blockieren. Georg Baum Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erklärte, die Kündigung des mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages stehe im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. „Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen.“

Die Schiedsstellenvereinbarung sei das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren seien in der Vereinbarung konkretisiert worden. Die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien, stimme nicht. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen komme aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept würden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Baum: „Hier droht ein Kahlschlag z. B. auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs.

Die DKG fordert die Länder auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes jetzt zügig durchzuführen. An die Krankenkassen vor Ort wird appelliert, die Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen. Der GKV-Spitzenverband solle die Kündigung der Vereinbarung zurückziehen.





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