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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2018

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2018 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Der PEPP-Katalog ist ab 2018 eine verpflichtende budgetneutrale Anwendung. Die Weiterentwicklung des DRG-Systems setzt im nächsten Jahr vor allem bei einer sachgerechten Abbildung des Pflegebedarfs im Krankenhaus an. 

Für Patienten mit höheren Pflegegraden (ab Grad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt) können Krankenhäuser künftig eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Mit dieser besseren Verteilung des Finanzvolumens wird der höhere Versorgungsaufwand der Krankenhäuser für schwer pflegebedürftige Patienten berücksichtigt. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt: „Die Stärkung der Pflege steht in diesem Jahr zentral im Mittelpunkt. Neben den schon bestehenden Maßnahmen wie der Umverteilung von Sachkosten zu Personalkosten in den Bewertungsrelationen der DRGs, dem Pflegezuschlag, dem Pflegestellenförderprogramm sowie dem Pflegekomplexmaßnahmen Score (PKMS) sind die Zusatzentgelte zur Abbildung des Pflegeaufwandes ein weiteres wichtiges Instrument, um dies zu erreichen.“ Im PEPP-Entgeltkatalog haben die drei Vertragspartner den finanziellen Grundstein für die Behandlung von bestimmten psychiatrischen Patienten durch das multiprofessionelle Krankenhausteam im häuslichen Umfeld gelegt (home treatment oder Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung). Inhaltlich hatte man sich hierzu bereits im August verständigt. Die Regelung soll ab kommendem Jahr greifen. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2018 im Vergleich zu 2017 eine Vielzahl von Detailverbesserungen insbesondere für die Intensivmedizin, die Neurochirurgie und die Neurologie, die Behandlung multiresistenter Erreger und die Kinderheilkunde. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser nochmals erweiterten Datenbasis, sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft.





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