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Richtiges Signal

Karlsruhe. Der Numerus Clausus für das Medizinstudium ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Entscheidung wird von Ärzteverbänden begrüßt. Sie sei das „richtige Signal zur richtigen Zeit“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einer ersten Reaktion. 

Dass Karlsruhe Änderungen bei der Studienplatzvergabe anmahne, sei nicht nur eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt sei. Das Urteil bedeute auch eine deutliche Aufforderung an Bund und Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums endlich Tempo zu machen.“ Das Urteil beinhalte aber auch eine heftige Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik, die es nicht schaffe, das Abitur bundesweit chancengleich und chancengerecht zu gewährleisten. „Auch die Bildungspolitik muss hier nachbessern", so der Bundesärztekammer-Präsident.

Das Gericht forderte den Bundesgesetzgeber auch auf, die Wartezeiten auf einen Medizinstudienplatz zu begrenzen, da der Studienerfolg nach zu langer Wartezeit nicht mehr chancengleich gewährleistet werden könne. „Nun kommt es darauf an, dass die Länder endlich tätig werden und mehr Studienplätze schaffen. Notwendig ist eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze um mindestens zehn Prozent“, so Montgomery.

Der Marburger Bund sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen bestätigt und fordert den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens auf.





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