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Gedämpft positive Reaktionen zum Koalitionsvertrag

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, der Koalitionsvertrag enthalte positiven Perspektiven für die Krankenhäuser. "Mit der besonderen Ausrichtung auf die Personalsicherung und die Weiterentwicklung verzahnter, an den Erfordernissen vor Ort orientierter Versorgungsstrukturen werden neue konzeptionelle Ausrichtungen vorgenommen, die den Stellenwert der Krankenhäuser in der medizinischen Daseinsvorsorge stärken können. Grundsätzlich positiv ist die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Effekte hingen allerdings von der konkreten Umsetzung ab. Ungelöst bleibe aber die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken, kritisierte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stelle eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspreche den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies könne aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft werde. "Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden", betont Gaß.

Er betonte, dass sich die Kliniken der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen stellen würden. Dies sei aber ein methodisch anspruchsvolles Verfahren, das ausreichend Vorbereitungszeit erfordere und nur mit Flexibilitätskomponenten funktionieren könne. Ein wichtiger Schritt sei die Verlängerung des Hygienesonderprogramms für Krankenhäuser.

Zu begrüßen sei, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden sollen. Das Mobilitätsrisiko in diesem Segment müsse aber den Krankenkassen zugeordnet werden. Ein neues Budget sei aus Sicht der Krankenhäuser kontraproduktiv. Notfallleistungen müssten extrabudgetär finanziert werden – über eine neue Gebührenordnung, die den Aufwendungen gerecht werde.

Zustimmend bewertet der DKG-Präsident, dass die künftige Koalition die Wohnortnähe von stationären Leistungen als Grundbestandteil der Daseinsvorsorge hervorhebt. "Die Betonung der wohnortnahen Geburtshilfen macht deutlich, dass der bisherige Ansatz, die wohnortnahe Versorgung über Sicherstellungszuschläge zu garantieren, untauglich ist ", so Gaß. Dass die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote im Bereich der Nachsorge und Pflege als neue Aufgaben übertragen bekommen sollen, trägt einem dringenden Bedürfnis von Wohnortnähe in der Grundversorgung Rechnung.

Gaß bedauerte, dass die beteiligten Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen.

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