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Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Berlin. Besser spät als nie. Die Bundesländer haben am 2. März einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundesweit geregelt und staatlich anerkannt wird. Der demografische Wandel und der fortschreitende Fachkräftemangel machten eine Aufwertung der unterstützenden Tätigkeit im OP erforderlich, heißt es in der Begründung. 

Mit dem eigenständigen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung würde der Beruf attraktiver. Das könne wiederum dazu beitragen, dass der Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb gedeckt werde.

Bisher findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten daher langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens.

Der Gesetzentwurf nimmt darüber hinaus den Operationstechnischen Assistenten in das Krankenhausfinanzierungsgesetz auf. Das soll die Finanzierung der Ausbildung sichern und den Krankenhäusern Planungssicherheit geben.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag weitergeleitet. Schon 2014 hatte es eine entsprechende Initiative der Bundesregierung gegeben, die aber zum Ende der Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität unterfiel.





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