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Nachricht

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)

Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich am 17. April 2018 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-Tarifunion auf einen Tarifabschluss im Geltungsbereich des TVöD / VKA geeinigt. Der TVöD-VKA ist insbesondere für die tarifgebundenen kommunalen Krankenhäuser maßgeblich. 

Der Tarifabschluss sieht folgende wesentlichen Eckpunkte vor: Die Entgelte der Beschäftigten werden in drei Stufen erhöht: ab 1. März 2018 im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 im Durchschnitt um 3,09 Prozent, ab 1. März 2020 durchschnittlich um weitere 1,06 Prozent. Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten mit Wirkung zum 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Dies gilt auch für die Beschäftigten in der Pflege in den Entgeltgruppen P5 und P6.

Die Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab 1. März 2019 um weitere 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 2018 auf 30 Arbeitstage.

Besondere Regelungen für Krankenhäuser: Sobald die in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung bzw. Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege verabschiedet sind, werden gemeinsame Verhandlungen aufgenommen: über die Erhöhung des Zeitzuschlages für Samstagsarbeit und die Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschicht.

Bei Wechselschichtarbeit wird der Zusatzurlaub zu Beginn 2019, 2020 und 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht. Im Jahr 2022 werden die Höchstgrenzen um einen weiteren Urlaubstag erweitert.

Jahressonderzahlung: Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird wie folgt erhöht: im Jahr 2019 auf 82 Prozent, im Jahr 2020 auf 88 Prozent,  im Jahr 2021 auf 94 Prozent und ab dem Jahr 2022 auf 100 Prozent der im Tarifgebiet West geltenden Bemessungssätze.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. August 2020. Er steht unter Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien bis 15. Juni 2018.





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