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Entwurf für Terminservice- und Versorgungsgesetz

Berlin. Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), dessen Referentenentwurf jetzt vorgelegt wurde. Damit sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um wichtige Angebote erweitert. 

Einige der Regelungen: Die Terminservicestellen sollen zukünftig über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 an 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche erreichbar sein. In Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen und Notfallambulanzen vermittelt werden. Es soll ein Online-Angebot zu den Servicestellen geben. Ärzte sollen mindestens 25 Stunden in der Woche Sprechstunden anbieten und Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung). Für Zusatzangebote gibt es extrabudgetäre Vergütungen oder erhöhte Bewertung. Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Für Ärzte auf dem Land soll es regionale Zuschläge geben. Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten.





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