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Finanzierung der Personalkosten in Kliniken nach gleichen Regeln gestalten

Berlin. „Die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes stimmt: Die Pflege muss gestärkt werden. Mehr Personal in der Pflege verspricht nicht nur eine bessere Patientenversorgung, es entlastet auch die anderen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ärztinnen und Ärzte erleben täglich die Unterbesetzung auf den Stationen und wissen daher, wie wichtig funktionierende Teams im Krankenhaus sind.“ So kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Der Entwurf habe gleichwohl einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler: „Die Begrenzung der Maßnahmen allein auf die Pflege zementiert die Fehlanreize bei anderen Personalgruppen“, kritisierte Henke. 



Es sei unsystematisch und widersprüchlich, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstelle, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.





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