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Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken festgelegt

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Untergrenzen für Pflegepersonal in bestimmten Klinikbereichen festgelegt. Danach darf auf Intensivstationen eine Pflegekraft in der Tagschicht künftig für maximal zwei Patienten verantwortlich sein, in der Nachtschicht für drei Patienten. In der Unfallchirurgie soll eine Pflegekraft höchstens zehn Patienten versorgen, in der Nachtschicht sind es maximal 20. 

Spahn hat ein entsprechendes Verordnungsverfahren eingeleitet, nachdem sich Krankenhäuser und Krankenkassen nicht einigen konnten. Der Termin für die Einigung war der 30. Juni dieses Jahres. Die Verordnung bedarf einer Zustimmung von Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag nicht.

Gelten sollen die Personaluntergrenzen ab dem 1. Januar 2019. Für vier Bereiche, in denen Patienten besonders viel Pflege benötigen. Das sind Intensivstationen, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Während die Deutsche Krankenhausgesellchaft die Vorgaben als zu restriktiv bezeichnete und vor den Folgen für die Versorgung warnte, sahen die Krankenkassen die Schuld für das Scheitern bei den Kliniken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte Spahns Vorgehen ausdrücklich. 





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