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DKG sieht erheblichen Korrekturbedarf bei der Pflegereform

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert dringende gesetzliche Korrekturen, um der angespannten wirtschaftlichen Lage der Kliniken entgegen zu wirken und das Ziel der Personalstärkung auch tatsächlich erreichen zu können. Die zentrale Quelle für die Finanzierungsproblematik sei die Unterfinanzierung im Personalbereich.

Die DKG verweist darauf, dass die Krankenhäuser Jahr 2017 mehr als 10.000 zusätzliche Vollkräfte eingestellt haben. Dahinter stehe ein Personalkostenzuwachs von 0,6 Milliarden Euro. Hinzu kämen die Tarifsteigerungen in 2017 mit 2,26 Milliarden Euro. Dem stünden Erlöse aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von gerade mal 1,19 Milliarden Euro gegenüber. Das mache deutlich, wie groß die Finanzierungslücke der Krankenhäuser bei den Personalkosten sei. „Uns fehlen allein im Jahr 2017 mehr als eine Milliarde Euro", erläuterte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Deshalb sei es wichtig, dass die Politik die Personalsicherung und die Personalstärkung in den Mittelpunkt ihrer Reformen stelle. Ziel müsse die Beendigung der Personalkostendeckelung sein. Die Finanzierung der Pflegekräfte werde im Gesetzentwurf auf eine grundsätzlich neue, selbstkostendeckende Basis gestellt und von den Fallpauschalen abgekoppelt. In diesem Konzept müsse allerdings sichergestellt werden, dass das neue Pflegekostenbudget und die Finanzierung der übrigen Leistungen des Krankenhauses über die Fallpauschalen flexibel miteinander verbunden blieben. Ein starres Pflegebudget, das den Personalmix in den Behandlungsteams erschwere oder unmöglich mache, wäre nicht im Interesse einer guten Patientenversorgung. Das werde in dem Gesetzentwurf durchaus auch so gesehen.

Und trotzdem müsse man feststellen, dass der vorgelegte Entwurf das Ziel der Beendigung der Personalunterfinanzierung nicht erreicht, weil den Krankenhäusern in 2020 eine halbe Milliarde Euro weggekürzt wird. "Eine gute Reform wird schlecht gemacht. Denn die vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege müssten von den Krankenhäusern selbst finanziert werden. Die Reform wird so zur Mogelpackung. Die DKG begrüßt, dass die Bundesländer dies im Bundesrat moniert haben. Wer Personalstärkung ernst meint, muss die Mittel aus dem Pflegezuschlag den Krankenhäusern lassen", so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Auch müsse die vorgesehene Refinanzierung der Tarifsteigerungen auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden. Nur Pflegeförderung greife zu kurz, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer. Wir brauchen vor allem auch Entlastungen für die Pflege mit investiven Mitteln, digitaler Dokumentation, aber auch mit unterstützenden Kräften für Dokumentation, Transport, Pflegehilfe. "Deshalb unser Appell: Die Tarifkosten müssen in die Fallpauschalenpreise für alle Arbeitnehmergruppen des Krankenhauses eins zu eins einfließen."

Nach Ansicht der DKG kann Personalsicherung und Personalstärkung nicht durch unrealistische Mindestpersonalvorgaben erreicht werden. Der DKG-Hauptgeschäftsführer stellte klar: "Die Krankenhäuser verweigern sich Mindestpersonalvorgaben nicht. Sie müssen aber sachgerecht und realisierbar sein. Die Festlegungen haben keine ausreichende empirische Grundlage.“ Die DKG habe vorgeschlagen, in 2019 eine Vollerhebung zu machen und dann zu entscheiden. Darauf wolle der Minister aber nicht warten. „Wir appellieren trotzdem an die Politik, den Krankenhäusern keine unausgereiften Personalbesetzungsvorgaben zu machen. Nicht akzeptabel ist die Aussage des Ministers, dass dort, wo die Quoten nicht erreicht werden können, Krankenhäuser schließen sollen. Es geht gerade in der Intensivmedizin um den Kern der Daseinsvorsorge. Es sollte auch der Bundesregierung klar sein, dass zeitweilige Personalprobleme angesichts knapper Pflegekräfte unkontrolliert überall im Land zu Schließungen führen können. Medizinische Versorgung darf nicht dem Zufall überlassen werden."

Auch auf der Erlösseite hätten die Krankenhäuser deutliche Probleme. Die Erlöse entwickelten sich unterdurchschnittlich. Die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen stiegen viel schneller als für den Krankenhausbereich. Die Kliniken hätten 2017 als größter Leistungsbereich die niedrigste Zuwachsrate. "Auch im laufenden Jahr ist der Erlöszuwachs sehr moderat. Zum einen, weil den Kliniken die Kosten im Personalbereich nicht refinanziert werden, und weil die Krankenkassen Verbesserungen, die aus der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode stammen, den Krankenhäusern letztlich verweigern. Noch immer werden die 190 Millionen Euro für Zentrumszuschläge verweigert.

Außerdem melden die Kliniken eine enorm angestiegene Zahl von Kürzungen und Zahlungsverweigerungen für erbrachte Behandlungen. Die MDK-Prüfquote steige in vielen Krankenhäusern auf 15 Prozent und mehr an.





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