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GKV, PKV und DKG vereinbaren DRG- und PEPP-Katalog

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2019 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. 

Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 20 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2019) erzielt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen Vergütungssystems in 2018 werden ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet. 

Ein wichtiger Schwerpunkt der aktuellen Umbauten des DRG-Katalogs war eine nochmals differenziertere Abbildung von Behandlungen von Kindern, insbesondere durch den Ausbau entsprechender Altersgruppen. 

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum verweist darauf, dass mit dem Entscheid für 2019 letztmalig der Katalog in der alten Form verabschiedet wurde. Mit der gesetzlich beabsichtigten Ausgliederung der Pflegekosten werde im nächsten Jahr ein völlig neuer DRG-Katalog zu entwickeln sein, von dem dann ca. 20 Prozent der Krankenhausaufwendungen nicht mehr gesteuert würden. 

Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2019 im Vergleich zu 2018 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuse, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. 

Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de





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