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DKG zur Ministerverordnung Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin. Ein maßgeblicher Grund für das Scheitern der Verhandlungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem GKV-Spitzenverband seien die viel zu hohen Normsetzungen in der Intensivmedizin (2:1) gewesen. „Die nunmehr in der Verordnung vorgesehenen Werte von 2,5 zu 1 unterstreichen die berechtigte Kritik der Krankenhäuser an dem vormaligen Verhandlungsstand“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. 

Unzureichend seien aber weiterhin die Regelungen zu den Ausnahmefällen. Nur bei Epidemien und großen Katastrophen könne ein Krankenhaus eine Ausnahme geltend machen. Doch schon größere Unfälle könnten dazu führen, dass Kliniken Patienten abweisen müssten, um die Untergrenzen einzuhalten. Baum: „In Zeiten anerkannter Personalknappheit in der Pflege brauchen die Krankenhäuser größere Flexibilität." 





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