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Eckpunkte zur ambulanten Notfallversorgung

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat kurz vor Ende des Jahres Eckpunkte zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgestellt. Es sei wichtig, dass es Anfang 2019 eine Reform für diesen Bereich geben soll, so der Kommentar aus der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Sie verweist darauf, dass jedes Jahr rund elf Millionen Menschen die Ambulanzen der Krankenhäuser aufsuchen und dort Hilfe erhalten, die sie im niedergelassenen Bereich offensichtlich nicht bekämen. Dieser Realität müsse sich jede Reform stellen, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

in diesem Bereich bekommen. Jedes Jahr suchen rund 11 Millionen Menschen die Ambulanzen der Krankenhäuser auf, um Hilfe zu erhalten. Hilfe, die sie im niedergelassenen Bereich offensichtlich nicht erhalten. Dieser Realität muss sich jede Reform stellen", erklärte der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Das Konzept zieht die Konsequenzen aus dem tatsächlichen Verhalten der Patienten mit der perspektivischen Ansiedlung der ambulanten Notfallversorgung am Krankenhaus. Wie bereits praktiziert, sind die Krankenhäuser auch in Zukunft bereit, niedergelassene Ärzte in die Ambulanzdienste einzubeziehen. "Die organisatorische Verantwortung muss bei den Krankenhäusern bleiben. Grundsätzlich muss gelten: Jedes Krankenhaus, das die Voraussetzungen erfüllt, muss ambulante Notfallleistungen erbringen können, und alle Notfallleistungen müssen kosten- und sachgerecht vergütet werden. Denn eines ist klar: Patienten, die einmal im Krankenhaus stehen, können nicht so einfach weggeschickt werden", so Gaß.

Ausdrücklich begrüßt die DKG die direkte Abrechnung zwischen den Notfallzentren und den Krankenkassen sowie die Etablierung einer gemeinsamen Vergütungsvereinbarung.





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