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DGOOC begrüßt Referentenentwurf

Frankfurt a. Main. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) hat den Referentenentwurf begrüßt. Sie kritisiert aber, dass sie als Fachgesellschaftmnicht einbezogen werden soll. Die DGOOC hat bereits ein freiwilliges Register, das EPRD, aufgebaut. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem EPRD möchte die DGOOC bei der künftigen Registerarbeit berücksichtigt werden. Sie hoffe, dass der Gesetzgeber sie in die Ausformulierung des Gesetzes und nachgelagerte Rechtsverordnungen einbeziehe. „Auch ein staatliches Register darf vom medizinischen Sachverstand nicht entkoppelt werden“, warnt DGOOC-Generalsekretär Bernd Kladny. Nur so könne ein neuerlicher Lernprozess zulasten der Patienten vermieden werden, erklärt Carsten Perka, DGOOC-Präsident und Executive-Committee-Sprecher des EPRD.

Das von der DGOOC freiwillig geführte EPRD zur Erfassung künstlicher Hüft- und Kniegelenke diente dem BMG als „zentrale Datenquelle“ für das neue Implantatregister. Es erfasst derzeit mehr als 60 Prozent der Operationen aller Endoprothetikversorger, die laut DGOOC in die neue Registerstelle am DIMDI übertragen werden sollen.

In anderen europäischen Ländern, etwa in Schweden, gibt es teilweise schon seit Jahrzehnten verpflichtende nationale Register. Volkmar Jansson, Wissenschaftlicher Direktor des EPRD, betont: „Das EPRD der DGOOC enthält bereits heute weit größere Fallzahlen als andere Register und bekommt so perspektivisch eine besonders hohe wissenschaftliche Aussagekraft.“ So lasse sich mithilfe des EPRD unter anderem belegen, dass der Wechsel des Implantateherstellers häufig mit einer höheren Revisionsrate einhergehe. Nicht nur deshalb plädieren die Experten der Fachgesellschaft dafür, dass die Entscheidung über die Implantatauswahl in ärztlicher Hand bleiben muss.

Das EPRD wurde auf Initiative der DGOOC gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband, den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) aufgebaut. Betrieben wird das EPRD seit 2010 von einer Tochter der DGOOC, der EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH (EPRD gGmbH).

Im Referentenentwurf bemerkt das BMG allerdings, dass freiwillige Register nicht über vollständige und verwertbare Daten zu durchgeführten Implantationen und Explantationen verfügten. 





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