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Pauschalierte Investitionsförderung der Berliner Krankenhäuser

Berlin. Der Berliner Senat hat den Bericht zu den Auswirkungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vom 21. November 2014 an das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Seit dem 1. Juli 2015 erhalten die Berliner Krankenhäuser Pauschalbeträge für sämtliche Investitionen einschließlich ihrer Baumaßnahmen. Nach drei Jahren habe sich gezeigt, so der Bericht, dass die pauschalierte Investitionsförderung ein gut geeignetes Instrument für eine eigenverantwortliche Investitionstätigkeit der Krankenhäuser ist.

Alle Krankenhäuser erhalten ihre Fördermittel entsprechend der von ihnen erbrachten Leistungen, können sie jahresübergreifend ansparen und durch Träger- und Kreditmittel ergänzen. Da gegenüber der Einzelförderung für Baumaßnahmen keine aufwendigen Antrags-, Anerkennungs-, Prüf- und Bewilligungsverfahren mehr zu durchlaufen sind und die Krankenhäuser ihre Investitionen entsprechend den aktuellen Erfordernissen eigenverantwortlich vornehmen, hat sich die Umsetzungsdauer von Investitionsvorhaben reduziert. Das Land prüft die Verwendung der Fördermittel und stellt damit sicher, dass die Fördermittel zwar eigenverantwortlich, aber nur für den vom Land zugewiesenen Versorgungsauftrag mit stationären Leistungen verwendet werden. 

Der Bericht konstatiert, dass Fehlentwicklungen in der Krankenhausfinanzierung durch die Einführung der Investitionspauschalen nicht eingetreten sind. Darüber hinaus können in Einzelfällen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und der Sicherstellung der Versorgung oder zur Gefahrenabwehr Zuschläge zu den Pauschalbeträgen gewährt werden. 

Gesundheitssenatorin Dilek Kolat: „Eine angemessene Investitionsförderung ist zwingende Voraussetzung für eine hochwertige stationäre Versorgung. Bereits 2018 hat das Land 140 Millionen Euro, das sind rund 80 Prozent mehr als 2017, für Investitionspauschalen und weitere 23 Millionen Euro für die Erweiterung von Kreißsälen und die Schaffung von WLAN-Infrastrukturen in den Krankenhäusern zusätzlich bereitgestellt.“ Der Senat werde sich in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund steigender Investitionsbedarfe im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes für eine weitere Verstärkung der Krankenhausinvestitionen einsetzen.





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