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Bundesrat fordert Abschaffung der Importquote für Arzneimittel

Berlin. Der Bundesrat fordert, die Importquote für Arzneimittel abzuschaffen. Dies geht aus einer Stellungnahme vom 15. März 2019 hervor, in der sich die Länder ausführlich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung auseinandersetzen. 

Die derzeit geltende Importquote verpflichtet deutsche Apotheker, günstigere Medikamente aus dem Auslandsvertrieb zu nutzen, um die Krankenkassen zu entlasten. Der Bundesrat kritisiert diese Quote als bürokratische Doppelregulierung ohne großes Einsparpotenzial. Durch neuere preisregulierende Gesetze und aktuelle Rabattvereinbarungen habe sie erheblich an Bedeutung verloren. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege.

Deutliche Kritik übt die Stellungnahme auch am Plan der Bundesregierung, die Approbationsordnung für Zahnmedizin künftig ohne Beteiligung des Bundesrates ändern zu können. Die Länder erinnern daran, dass in erster Linie sie für die Ausbildung und staatliche Prüfung der Zahnärztinnen und Zahnärzte zuständig sind. Die geplante Abschaffung des Zustimmungserfordernisses stelle einen eklatanten Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder dar und müsse daher gestrichen werden. 

Neben zahlreichen fachlichen und rechtstechnischen Anregungen zur Verbesserung des Entwurfs fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf mehrere Arzneimittelskandale der letzten Zeit - beispielsweise Lunapharm, Valsartan, Bottrop und Brüggen-Bracht. Der Bund soll deshalb mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten erhalten. Beabsichtigt ist auch, die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken zu verschärfen. Heilpraktiker sollen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen dürfen. Für Versicherte lässt der Gesetzentwurf die Zuzahlung entfallen, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen sollen in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen haben. 





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